Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nur bei vollständigem Ausgleich unwirksam
In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall kündigte ein Vermieter seinem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos und hilfsweise ordentlich. Der Vermieter bezifferte die Rückstände darin auf ca. 1.800 €. Bei der Gegenrechnung von Betriebskostenabrechnungen usw. reduzierten sich die...