Höhere Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2017
Seit 1.7.2017 gilt die neue Pfändungstabelle nach der Zivilprozessordnung. Der unpfändbare Grundbetrag ist auf 1.133,80 Euro/Monat (vorher: 1.073,88 €/Monat) gestiegen. Ist der Schuldner bzw. die Schuldnerin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, erhöht sich der unpfändbare Betrag entsprechend der...