Kein Unfallschutz bei einem Firmenlauf
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in seinem Urteil v. 21.3.2023 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.Dieser Sachverhalt lag den LSG-Richtern zur Entscheidung vor: Eine Arbeitnehmerin nahm...