Keine Miet- und Pachtminderung bei coronabedingter Gaststättenschließung
Die in der hessischen Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus angeordneten Beschränkungen für Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten begründen weder einen zu Minderung berechtigenden Mangel der Räumlichkeiten noch führen sie zur Unmöglichkeit der vom Vermieter oder Verpächter geschuldeten Leistung. Dies entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M....