Kirchensteuer und Kirchgeld verstoßen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
Einige Kirchen und Religionsgemeinschaften sind nach deutschem Recht berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern und/oder ein besonderes Kirchgeld zu erheben. Das besondere Kirchgeld wird indirekt auch von Nicht-Kirchenmitgliedern erhoben und als "Strafsteuer" angesehen. Bei Eheleuten erfolgt die...