Klarstellung zum Steuerabzug bei der Umsatzsteuervorauszahlung für das Vorjahr
In der Regel sind bei sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnern Betriebsausgaben und Werbungskosten in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben - wie z. B. die Umsatzsteuervorauszahlung - die beim Steuerpflichtigen kurze Zeit, d....
