Vorsteuervergütung durch EU-Staaten an im Inland ansässige Unternehmer
Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Die Anträge auf Vorsteuervergütung sind elektronisch über das Online-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzureichen. Das BZSt prüft, ob der Antragsteller im beantragten...