Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft | Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Wartezeit bei Sicherheitskontrolle
Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH - Hagener Str. 91 - 58239 Schwerte - Tel 0 23 04 - 2 45 80-0
Kneer, Butterweck, Schubert, Schwerte, Steuerberater, Steuerberatung, Einkommensteuer, Steuererklärung, Buchhaltung, Buchführung, Existenzgründung
2007
post-template-default,single,single-post,postid-2007,single-format-standard,eltd-core-1.0.3,ajax_fade,page_not_loaded,boxed,borderland-ver-1.12, vertical_menu_with_scroll,smooth_scroll,,grid_1300,wpb-js-composer js-comp-ver-5.0.1,vc_responsive

Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Wartezeit bei Sicherheitskontrolle

Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens seinen Flug, kann er Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzflugs verlangen, wenn er sich gemäß den Empfehlungen des Flughafens rechtzeitig beim Check-In eingefunden und von dort ohne erhebliche Verzögerungen die Sicherheitskontrolle aufgesucht hat. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in ihrem Urteil v. 27.1.2022.