Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft | Streaming-Dienst im Ausland
Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH - Hagener Str. 91 - 58239 Schwerte - Tel 0 23 04 - 2 45 80-0
Kneer, Butterweck, Schubert, Schwerte, Steuerberater, Steuerberatung, Einkommensteuer, Steuererklärung, Buchhaltung, Buchführung, Existenzgründung
1006
post-template-default,single,single-post,postid-1006,single-format-standard,eltd-core-1.0.3,ajax_fade,page_not_loaded,boxed,borderland-ver-1.12, vertical_menu_with_scroll,smooth_scroll,,grid_1300,wpb-js-composer js-comp-ver-5.0.1,vc_responsive

Streaming-Dienst im Ausland

Seit dem 1.4.2018 können kostenpflichtige Streaming-Dienste und andere Online-Inhalte für kurzzeitige Aufenthalte auch im EU-Ausland ohne Zusatzkosten genutzt werden. In der Regel gilt dies für Musik, Sportveranstaltungen, Filme, Serien sowie für E-Books. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass lediglich kostenpflichtige, internetbasierte Streaming- und Pay-TV-Dienste wie Spotify, SkyGo, Netflix oder Amazon Prime mit dieser neuen Regelung genutzt werden können. Die öffentlich-rechtlichen Sender sowie andere kostenlose Dienste entscheiden hingegen selbst, ob sie ihre Inhalte im EU-Ausland zur Verfügung stellen.

Hält sich ein Verbraucher dauerhaft in einem anderen EU-Land auf, weil dieser beispielsweise dorthin umgezogen ist, kann ihm der Anbieter den Zugang zu den Inhalten verweigern und ist berechtigt zu prüfen, wo sich der Hauptwohnsitz des Verbrauchers befindet.