Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft | Verbot von Einweg-Plastiktüten
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Verbot von Einweg-Plastiktüten

Das Bundeskabinett hatte eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Dieser Änderung stimmte auch der Bundesrat am 8.11.2019 zu.

Künftig ist es für alle Händler verboten, leichte Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Davon ausgenommen sind die sehr dünnen sog. "Hemdchenbeutel". Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor, da sie dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse dienen und der Verschwendung von Lebensmitteln vorbeugen.