Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft | Verlängerung der Innovationsprämie für E-Autos bis Ende 2022
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Verlängerung der Innovationsprämie für E-Autos bis Ende 2022

Um die E-Mobilität weiterhin zu fördern, wurde die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr verlängert. Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin bis zu 9.000 € Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 € gefördert.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten. Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller.

Der Bundesanteil der Prämie für rein elektrisch betriebene Pkw mit einem beim BAFA unter 40.000 € gelisteten Preis beträgt weiterhin 6.000 € (zusätzlicher Herstelleranteil 3.000 €). Für sog. Plug-In-Hybride beträgt der Bundesanteil 4.500 € (zusätzlicher Herstelleranteil 2.250 €). 

Reine E-Autos mit einem bei der BAFA gelisteten Preis über 40.000 € werden mit 5.000 € (zusätzlicher Herstelleranteil 2.500 €) bzw. für Plug-In-Hybride mit 3.750 € (zusätzlicher Herstelleranteil 1.875 €) bezuschusst. Die Fördergrenze liegt bei mehr als 65.000 €.

2023 soll die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz ausgerichtet und über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Hinweis:  Eine Auflistung der geförderten Fahrzeuge finden Sie unter www.bafa.de.