Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten
Durch das Coronavirus entstehen beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Geschädigten wurden daher verlängert.Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.3.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse ...