Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft | für alle Steuerpflichtige
Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH - Hagener Str. 91 - 58239 Schwerte - Tel 0 23 04 - 2 45 80-0
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Geplantes Jahressteuergesetz 2018 erhält neuen Namen

Das zunächst als Jahressteuergesetz 2018 geplante Gesetzesvorhaben wurde nunmehr vom Bundeskabinett in den "Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" umgetauft. Mit dem vorliegenden...

Mindestlohn steigt 2019 und 2020 stufenweise

Die Mindestlohn-Kommission entscheidet alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Die Mindestlohnkommission empfiehlt zum 1.1.2019 den...

Neue Regeln für Schuldzinsen bei Überentnahmen

Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind steuerlich dann nicht abziehbar, sondern dem Gewinn wieder hinzuzurechnen, wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen und damit sog. Überentnahmen vorliegen. Die Regelung beruht auf der Vorstellung, dass der...

Steuerliche Behandlung von Überlassung möblierter Wohnungen

Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter...

Einbauküche und Markisen unterfallen nicht der Grunderwerbsteuer

Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichts Köln (FG) vom 8.11.2017 dürfen gebrauchte bewegliche Gegenstände, die mit einer Immobilie verkauft wurden, nicht der Grunderwerbsteuer unterworfen werden. Voraussetzung ist, dass für werthaltige Gegenstände keine unrealistischen Kaufpreise ...

Referentenentwurf zum Familienentlastungsgesetz

Durch das Familienentlastungsgesetz vom 27.6.2018 will die Bundesregierung Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen. Um dies zu erreichen, soll das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 € pro Monat erhöht werden. Es beträgt dann für das...