Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel für den Werbungskostenabzug
Arbeitnehmer können bei der Einkommensteuerveranlagung ihre Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit steuermindernd ansetzen, indem sie von der Entfernungspauschale Gebrauch machen. Damit sind alle Kosten, die dem Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnsitz entstehen, abgegolten.Mit welchen Verkehrsmitteln der Arbeitnehmer diese Wege bestreitet,...