Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft | für die GmbH
Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH - Hagener Str. 91 - 58239 Schwerte - Tel 0 23 04 - 2 45 80-0
Kneer, Butterweck, Schubert, Schwerte, Steuerberater, Steuerberatung, Einkommensteuer, Steuererklärung, Buchhaltung, Buchführung, Existenzgründung
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Gartenparty mit Geschäftsfreunden

Bestimmte Aufwendungen wie z. B. für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für "ähnliche Zwecke" und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen dürfen den Gewinn nicht mindern - also nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden. Unter...

Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten

Krankheitskosten, die ein Steuerpflichtiger selbst trägt, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn er mit seiner privaten Krankenversicherung einen entsprechenden Selbstbehalt vereinbart. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 1.6.2016. In der Praxis wird häufig ein...

Vorsteuerabzug für ein Sport-/Luxusfahrzeug

Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind steuerlich nicht abziehbar, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Lebensführung ist dann berührt, wenn die Aufwendungen durch persönliche Motive des Steuerpflichtigen...

Weihnachtsfeier/Betriebsveranstaltung

Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung waren bis zum 31.12.2014 bei Überschreiten einer Freigrenze (von 110 € je Mitarbeiter und Veranstaltung) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren. Für Betriebsveranstaltungen ab dem 1.1.2015 wurde die bisherige Freigrenze ...

Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen

Werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen angeschafft, können kleine und mittlere Betriebe - unter weiteren Voraussetzungen - im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zur normalen Abschreibung zusätzlich Sonderabschreibungen in...

Investitionsabzugsbetrag – neue Regeln ab 2016

Steuerpflichtige können für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die sie anschaffen oder herstellen wollen - unter weiteren Voraussetzungen wie z. B. der betrieblichen Nutzung zu mindestens 90 % und Einhaltung bestimmter Betriebsgrößenmerkmale bzw. Gewinngrenzen...