Außerbilanzielle Korrekturen beeinflussen Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge nicht
Um einen Investitionsabzugsbetrag für künftig geplante Investitionen nutzen zu können, darf der maßgebliche Gewinn von 200.000 € im Wirtschaftsjahr nicht überschritten werden.In einem Fall des FG Baden-Württemberg (FG) kam es diesbezüglich zu Streitigkeiten zwischen einer Gewerbetreibenden und dem Finanzamt. Grund dafür war die Auffassung des...