Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen
Nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ist es zulässig, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, z.B. durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere...
