Nach 6 Wochen und 3.300 km kein Neuwagen mehr
Ein ca. sechs Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 21.6.2018 festgelegt. In Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach welcher...