Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23.12.2024 mitgeteilt, dass das neue amtliche Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens sowie der übrigen ausstellungsberechtigten Personen bereitsteht.Dieses ist für energetische Baumaßnahmen in selbstgenutzten Wohngebäuden zu verwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen.Der Maßnahmebeginn ist bei genehmigungspflichtigen...