Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen vor dem Bundesverfassungsgericht
Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln (FG) ist der Gesetzgeber zwar befugt, den Rechnungszinsfuß zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen zu typisieren, er muss aber in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die festgelegte Typisierung noch der Realität entspricht. Nach seiner...