Haushaltsnahe Dienstleistungen – hier: Glasfaseranschlüsse und Reparatur von Elektrogeräten
Die Aufwendungen für private Glasfaseranschlüsse können im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen als "Handwerkerleistungen" steuerlich geltend gemacht werden. Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf...