Schätzung der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Die Einkommensteuer ermäßigt sich - auf Antrag - für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 %, höchstens 1.200 €. Die Ermäßigung gilt jedoch nur...