Rückabwicklung von Bauträgerfällen mit Erstattungszinsen
In seiner Entscheidung vom 7.12.2017 stellt das Finanzgericht Baden-Württemberg fest, dass das Finanzamt bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen Erstattungszinsen zugunsten des Steuerpflichtigen festsetzen muss. Erfolgte aufgrund der früheren Verwaltungsauffassung (zu unrecht) eine Erhebung ...