TERMINSACHE: Anträge für Vorsteuervergütungsverfahren bis 30.9.2018 stellen
Wurden Unternehmer in 2017 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese erstattet haben, muss der Antrag bis zum 30.9.2018 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen. Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern...
