Nachweis des Zugangs einer E-Mail nicht durch Versendungsnachweis
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kann der Nachweis des Zugangs einer E-Mail nicht durch den Nachweis der Versendung erbracht werden. Auch durch die Übersendung eines Screenshots der E-Mail gelingt der Nachweis des Zugangs nicht.Bei der Versendung von E-Mails wird zwar ein Anscheinsbeweis befürwortet. Jedoch...