Unzulässige Werbung mit "perfekten Zähnen"
Ein unzulässiges Erfolgsversprechen im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes kann auch dann vorliegen, wenn die beworbene Wirkung (hier: perfekte Zähne) zwar nicht vollständig objektivierbar ist, ihr jedoch jedenfalls ein objektiver Tatsachenkern zu entnehmen ist. Der Verbraucher ist bei...