Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen sind pfändbar
Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus einem mit der GmbH geschlossenen Pensionsvertrag sind als Arbeitseinkommen anzusehen und pfändbar. Das haben die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in ihrem Beschluss vom 16.11.2016 entschieden. Entsprechend der...