Verlust von Ansprüchen bei Abnahme eines Hauses trotz Kenntnis eines Mangels
Ist ein Werk mangelhaft, kann der Besteller u. a. Nacherfüllung verlangen, den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ihm steht dann jedoch kein Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten...