Mietvertrag – individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel kann im Falle ihrer formularmäßigen Vereinbarung wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen. Den Vorrang gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen...
