Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft | Aktuelles
Kneer und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH - Hagener Str. 91 - 58239 Schwerte - Tel 0 23 04 - 2 45 80-0
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Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder...

Schutz vor Datendiebstählen

In der Praxis kommt es zzt. vermehrt zu Datendiebstählen. Umso wichtiger ist es Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um nicht in eine Diebstahlfalle zu tappen. Grundsätzlich sollten hier ein paar einfache Faktoren beachtet werden. Dazu gehören z. B.:...

DSGVO – Meldung von Datenpannen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirft bis heute immer wieder Fragen auf, wie z. B. welche Datenpannen gemeldet werden müssen.Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat die Meldung spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde durch ...

Pflicht zum Winterdienst

Auf öffentlichen Straßen und Wegen obliegt der Winterdienst den Gemeinden. Diese kümmern sich häufig nur um die Fahrbahnen und übertragen die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege per Satzung auf die Anlieger. Diese müssen dann dafür sorgen, dass...

Mietpreisbremse wurde verschärft

In der Oktober-Ausgabe 2018 hatten wir bereits über die geplanten Änderungen bei der Mietpreisbremse berichtet. Der Bundesrat hat nun die Regelungen gebilligt, sodass diese einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Hier die...

Altersgrenze – Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

Die Regelung im Sozialgesetzbuch, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Dabei ist es unerheblich, ...

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden, als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere...