Finanzverwaltung wendet Sanierungserlass in Altfällen weiter an
Der sog. Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF), durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, darf nach zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.8.2017 für die Vergangenheit nicht angewendet werden. Nunmehr hat das BMF in einem erneuten...