Steuerneutrale Betriebsübertragung an den Nachfolger nicht immer gegeben
Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs sind beim bisherigen Betriebsinhaber bei der Ermittlung des Gewinns die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert - also ohne die Aufdeckung stiller Reserven - anzusetzen. Der Rechtsnachfolger ist an diese Werte gebunden....