Verlustausgleich bei abgeltend besteuerten negativen Kapitaleinkünften
Nach Einführung der Abgeltungsteuer fallen Kapitaleinkünfte grundsätzlich unter den gesonderten Steuertarif in Höhe von 25 %. Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. In seiner Entscheidung vom 30.11.2016 legt der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr ...