Anrechnung von Drittmitteln bei Mieterhöhung
Grundsätzlich kann ein Vermieter nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete erhöhen. Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören jedoch nicht zu den aufgewendeten Kosten und sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, so sind die Kosten angemessen auf...