Direktionsrecht – Grenzen bei der Zuweisung anderer Tätigkeiten
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber u. a. Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Best-immungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vor-schriften festgelegt sind.Dieses Direktionsrecht des Arbeitgebers dient nur der Konkretisierung des vertraglich vereinbarten...
