Rabatte beim Pkw-Kauf kein steuerpflichtiger Arbeitslohn?
Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), so handelt es sich nach Auffassung des Finanzgerichts Köln (FG) in seiner Entscheidung vom 11.10.2018 nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn....