Anerkennung einer Fettabsaugung (Liposuktion) als außergewöhnliche Belastung
Im einem vom Bundesfinanzhof am 23.3.2023 entschiedenen Fall litt eine Frau an einem Lipödem und wurde einer sog. Liposuktion unterzogen. Die Kosten für die Behandlung wurden nicht von ihrer Krankenkasse erstattet und sie machte diese Aufwendungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend.Das Finanzamt lehnte dies zunächst...
