Widerrufsfrist beginnt "frühestens nach Erhalt der Widerrufsbelehrung"
Eine in einem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, die dahin lautete, die Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", informierte die Darlehensnehmer nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Frist. Auf die Gesetzlichkeitsfiktion des vom Verordnungsgeber...
