Keine Haftung bei nicht autorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein "Pay by Call-Verfahren"
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall machte ein Unternehmen gegen die Inhaberin eines Festnetztelefonanschlusses einen Entgeltanspruch für die Nutzung im Rahmen des "Pay by Call-Verfahrens" über eine Premiumdienstenummer (0900) geltend. Die entsprechenden insgesamt 21 Anrufe...