Klarstellung zur Umsatzsteuer bei Vermietung mit Einrichtung
Unternehmen, die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithalten, sind von der Umsatzsteuer nicht befreit. Die "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" ist hingegen steuerfrei. Leistungen wie Einrichtungsgegenstände, die für die Nutzung...