Deutschkurse für Flüchtlinge sind i. d. R. lohnsteuerfrei
Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu (steuerpflichtigem) Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch...