Keine Kürzung von BAföG um gewährte Unterhaltsvorschussleistungen
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die ein Auszubildender für sich selbst bekommt, sind bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrages nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält.Unterhaltsvorschussleistungen gehören zu den sonstigen Einnahmen und dienen...