Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.12.2020 steuer- und sozialversicherungsfrei
Das Bundesfinanzministerium räumt Arbeitgebern im Zeitraum1.3.2020 bis 31.12.2020 die Möglichkeit ein, ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen oder als Sachleistungen zu gewähren. ...