TERMINSACHE: Aufrüstung der Kassensysteme mit einer "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE)
Mit dem sog. "Kassengesetz" wurde zum 1.1.2020 die Pflicht zum Schutz von elektronischen Aufzeichnungen von Kasseneinnahmen durch eine "Technische Sicherheitseinrichtung" (TSE) eingeführt. Mit Schreiben vom 6.11.2019 stellte das Bundesfinanzministerium (BMF) klar, dass es nicht beanstandet werden...