Kein Ausgleich bei Schenkungsteuer vom Schenker
Aus dem Sinn und Zweck der Schenkungsteuer und dem ihr zugrunde liegenden Normengefüge ist zu folgern, dass die Schenkungsteuer im Innenverhältnis der Parteien allein vom Beschenkten zu tragen ist. Die Schenkungsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfolgt nach Auffassung ...