Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft – Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs
Grundsätzlich kommt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Scheitern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, soweit der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung die Vorstellung oder ...