Betriebsratswahl – weniger Kandidaten als Betriebsratssitze
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden in Betrieben mit i.d.R. mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. Die Größe des Betriebsrats ist abgestuft und richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer.Er besteht z.B....