Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen außerhalb des Hauses
Nimmt ein Steuerpflichtiger sog. haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch, kann er diese steuerlich geltend machen. Dabei ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr. Das Gleiche gilt für die Inanspruchnahme...