Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken
Der Bundesgerichtshof hatte am 23.3.2018 zu entscheiden, ob die Nutzung einer Teileigentumseinheit in einem "Ärztehaus" zu Wohnzwecken erlaubt ist. In einem Fall aus der Praxis diente nach einer Teilungserklärung ein aus sieben Einheiten bestehendes Gebäude "zur...