Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für Fahrschulen
Unterrichtsleistungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (Pkw-Führerschein) und C1 sind nach nationalem Recht umsatzsteuerpflichtig. Fahrschulen sind nach dem Umsatzsteuergesetz keine allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen. Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt aber an der Umsatzsteuerpflicht für ...