Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten
In vielen Landesgesetzen ist geregelt, dass der Eigentümer eines Grundstücks die Überbauung seines Grundstücks für Zwecke der Wärmedämmung zu dulden hat, wenn das zu dämmende Gebäude auf dem Nachbargrundstück bereits besteht. Die Landesgesetzgeber wollten Grundstückseigentümern...