Bundesfinanzministerium äußert sich zur vorteilhafteren Ermittlung der außergewöhnlichen Belastung
Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 19.1.2017, dass die Regelung zur außergewöhnlichen Belastung so zu verstehen ist, dass die dort zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist. Abhängig von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte,...